Ihr Vertrauen – Unsere Erfahrung
Seit 1982 begleiten wir unsere Kunden in allen Geldangelegenheiten und bewahren erfolgreich Vermögen. Mit über 40 Jahren Erfahrung in internationalen Finanzanlagen bieten wir Expertise in Sachwert-Investitionen wie Aktien-, Mischfonds und Immobilien, besonders in Deutschland und den USA. Unsere Unabhängigkeit ermöglicht es uns, die besten Anlagemöglichkeiten für Sie zu realisieren.
Das können wir für Sie tun!
Der gewöhnliche Weg:
Hier investiert der Kunde sein Geld bei der Bank, die es in Renten, Lebensversicherungen, Aktien und Kredite anlegt. Dafür erhält der Kunde Zinsen von 0,5 bis 2,5 %. Diese Anlage bietet nominal eine Sicherheit und eine passive Einkommensquelle, führt aber oft zu vergleichsweise geringen Renditen.
Der bessere Weg: Erwirtschaften Sie die Gewinne selbst!
Hier investiert der Kunde in Investmentfonds/Firmenbeteiligungen/ETF' s, Rohstoffe oder Edelmetalle. Dadurch partizipiert er unmittelbar an den Gewinnen. Diese Anlageform erfordert mehr Wissen und Engagement, bietet jedoch die Chance auf höhere Renditen durch direkte Beteiligungen und flexible Investitionsentscheidungen.
Geldwertanlagen
Sämtliche Geldwertanlagen unterliegen der Inflation und sind nur ein Geldwertversprechen. Das bedeutet man erhält einen bestimmten nominalen Betrag (das, was auf dem Papier steht) später zurück. Dieser Betrag bzw. das Geld, was man später zurückbekommt, ist einfach weniger wert, d.h. man kann sich dafür heute (nach ein paar Jahren) weniger kaufen. Das Thema Inflation sollte hier Beachtung finden. Zusätzlich sind Geldwertanlagen leicht durch Währungsreformen manipulierbar, d.h. sie können entwertet werden. Das passierte in Deutschland bereits mehrmals in den letzten 100 Jahren.
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Wissenswertes für Sie zur Vorabpauschale:
Was ist die Vorabpauschale?
Inzwischen kennen Anleger die zum Jahresbeginn anfallende Vorabpauschale aus den Vorjahren. Da es aber nur einmal im Jahr zum Thema wird, erklären wir, was es mit der Vorabpauschale auf sich hat, und zeigen anhand einer konkreten Beispielkalkulation, wie die Anfang 2026 ggf. zu zahlende Vorabpauschale für das Jahr 2025 berechnet wird.
Seit 2018 haben Anleger von Investmentfonds während der Haltedauer der Anteile grundsätzlich nur die tatsächlichen Ausschüttungen zu versteuern. Häufig werden die Erträge jedoch auch ganz oder teilweise thesauriert. Der Gesetzgeber möchte auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und teilausschüttenden Fonds sicherstellen, dass der Anleger einen Mindestbetrag versteuern muss. Deshalb müssen Investoren in diesen Fällen eine sog. Vorabpauschale versteuern.
Die Vorabpauschale ist somit eine vorweggenommene Besteuerung künftiger Wertsteigerungen. Die Höhe der Steuer orientiert sich dabei nicht an den tatsächlich angefallenen Gewinnen, sondern berechnet sich anhand einer bestimmten Formel.
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