Börsen im November/ Dezember weiterhin in bester-Stimmung!

Wieder einmal sind die USA der Impulsgeber der weltweiten Aktienmärkte. Der eindeutige Wahlsieg von Donald Trump bei der US-Präsidentenwahl am 5. November mit der Aussicht auf eine wirtschaftsfreundliche Politik in den USA (inkl. Steuersenkungen), aber auch eine gute Berichtssaison im 3. Quartal sowie die Aussicht auf weitere Zinssenkungen durch die Fed lassen den Dow-Jones-Index mit rund 44.700 Punkten auf einem neuen Allzeithoch notieren. Die im Gegensatz zu Europa weiterhin robuste Entwicklung in den USA sowie starke US-Aktienmärkte stabilisieren vorerst auch den Dax. Dieser konnte die wichtige 20.000 Punkte-Marke in den letzten Wochen bereits mehrfach verteidigen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Dax das hohe Niveau dank der Schwergewichte SAP, Allianz, Deutsche Telekom, Siemens und Rheinmetall halten kann, obwohl die Kurse der deutschen Automobil-, Chemie- und Pharma-Aktien jeweils nahe Jahrestief liegen. 

Wichtig: Der Dax ist ein vorlaufender Indikator. Er profitiert von der Aussicht auf Bundestagsneuwahlen am 22. Februar 2025 und der Hoffnung auf bessere Rahmenbedingungen durch veränderte politische Konstellationen.

Leider weiterhin dunkle Wolken über Deutschlands Wirtschaft!

Im Gegensatz zu den europäischen Aktienmärkten hat sich die Unternehmerstimmung im Euroraum im November unerwartet nochmals verschlechtert. Der Europäische Einkaufsmanagerindex (PMI) fiel auf 48,1 %. Er signalisiert damit eine weitere Schrumpfung der wirtschaftlichen Aktivitäten. Deutschland sticht mit 43,%. innerhalb der Eurozone am schlechtesten hervor. Die Talfahrt unserer heimischen Wirtschaft hat sich im November erneut beschleunigt. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt schrumpfte im 3. Quartal um 0,3 % gegenüber dem Vorjahresquartal. Die Bundesrepublik befindet sich weiter in einer Rezession. Der massive Stellenabbau nimmt seit Monaten an Fahrt auf. Für 2025 ist vorerst keine Besserung zu erwarten. Im Gegenteil – neue Belastungsfaktoren ergeben sich für die deutsche Wirtschaft: Die CO2-Steuer wird nächstes Jahr von bisher 45 € auf 53 € pro Tonne CO2 ansteigen. Diese Abgabe wird als Kosten an die Kunden weitergereicht, was tendenziell die Inflation treibt. Für Unternehmen ab 1000 Mitarbeitern tritt ein neues Lieferkettengesetz in Kraft: ein bürokratisches Monster, das zu erheblichen Zusatzkosten infolge der Dokumentationspflicht führt.

 

Während in Europa Tristesse herrscht, besteht in den USA zunehmender Optimismus.

Denn die Wirtschaft läuft nach wie vor gut und es wird davon ausgegangen, dass der neue Präsident Trump ab 20. Januar 2025 Maßnahmen ergreifen wird, um das Wirtschaftswachstum zu unterstützen. Die Eurozone wird von den USA abgehängt. Das spiegelt sich in der Währungsrelation Euro zu US-Dollar wider, die derzeit nur noch 1,04 beträgt und nahe Währungsparität liegt. 

Die Bedeutung des Börsenstandorts USA zeigt sich auch an der Entwicklung des MSCI World Index. Er umfasst ca. 1.600 Aktien aus über 20 Industrieländern und ist die Messlatte für die meisten Aktienfonds wie auch für viele Indexfonds (ETF). Die Gewichtung dieses Indexes hat sich in den letzten Jahren weiter zugunsten der USA entwickelt. Derzeit umfasst der MSCI World mit 75 % US-Aktien, mit 14 % asiatische Aktien und nur mit 5 % europäische Werte.

 

Kurzer Ausblick auf 2025.

Auch wenn die Bewertung von US-Aktien bereits sehr hoch ist und europäische Aktien im Hinblick auf das KGV deutlich günstiger sind, ist anzunehmen, dass die Börsen im nächsten Jahr in den USA angesichts der besseren Wirtschaftsentwicklung besser performen werden. Europa hingegen muss erst seine Strukturprobleme lösen. Der starke US-Dollar zeigt signifikant, dass Investitionskapital aus Europa abgezogen wird und aufgrund der besseren wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in die USA fließen wird.

Dennoch bleibt eine Diversifizierung der Anlagen nach Wirtschafts- und Währungsräumen weiterhin wichtig. Man investiert aus diesem Grund mit Augenmaß sowohl in den USA als auch in Europa und in ausgewählten Schwellenländern, um ein ausgewogenes Chancen-Risiko-Verhältnis zu schaffen.

 

Die Vorabpauschale für Fondsinvestments wird zum Jahresstart 2025 durch die Depotbanken belastet.

Schon im letzten Jahr wurden Anleger erstmals stärker mit dem Thema dieser steuerlichen Vorauszahlung bei Investmentfonds konfrontiert. Gegenüber dem Vorjahr sinkt der als Berechnungsgrundlage dienende Basiszinssatz von 2,55% auf 2,29%. Was ist die Vorabpauschale? Seit 2018 ist das neue Investmentsteuergesetz in Kraft. Ziel der Reform war es thesaurierende und ausschüttende Fonds von der Besteuerung anzugleichen. Denn durch die Steuerstundung haben erstere – also solche Fonds, die Erträge direkt reinvestieren – einen Renditevorteil durch die Stundung der Steuer. Erträge, die ausgeschüttet werden, unterliegen direkt einem Steuerabzug. Eine wesentliche Änderung besteht nun darin, dass eine Ertragsbesteuerung von Investmentfonds einmal jährlich durch die Ermittlung einer sogenannten Vorabpauschale stattfinden kann, auch wenn es keine Ausschüttung gab. Siehe Schaubild.

Grafik: Basiszins

Die Belastung der Vorabpauschale erfolgt immer rückwirkend. Also Anfang 2025 für das Jahr 2024. Wenn kein Freistellungsauftrag oder Verlustverrechnungstopf vorliegt, wird die Steuerbelastung, je nach Bank, durch Anteilsverkauf oder Kontoabbuchung erfolgen.

 

Vorab gezahlte Steuer ist nicht verloren, sondern wird bei einem späteren Fondsverkauf steuermindernd berücksichtigt.

Konkret bedeutet dies z.B. bei einem thesaurierenden Mischfonds mit einem Wert von 50.000 Euro ein Steuerabzug von rund 190 Euro vorgenommen wird. Je nach Aktienquote des Fonds und möglicher Kirchensteuerpflicht des Anlegers bewegt sich dieser Betrag zwischen 148 Euro und 225 Euro. Ein Freistellungsauftrag ist vor diesem Hintergrund dringend zu empfehlen. Bei den Depots von FFB und FNZ werden die Buchungen im Posteingang angezeigt. Für die Depots bei Morgen Fund und Templeton Investment wird keine Vorabpauschale abgeführt!

 

Was ist in diesem Jahr noch zu erledigen?

Zum Jahresende lohnt sich eine Überprüfung, ob neben dem Freistellungsauftrag noch weitere Punkte offen sind.

  • Verlustverrechnung bei Nutzung verschiedener Depotstellen: Wer dieses Jahr bei Verkäufen Steuern auf die realisierten Gewinne zahlen musste, kann sich diese erstatten lassen, wenn bei einer anderen Bank ein sogenannter Verlustverrechnungstopf über realisierte Verluste besteht. Dazu muss man einen schriftlichen Antrag auf Ausfertigung einer Verlustbescheinigung stellen. So lassen sich die Verluste in der Steuererklärung mit den Gewinnen bei anderen Banken verrechnen. Wichtig für Einzeltitel: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Der Stichtag für die Beantragung ist der 15. Dezember
  • Einzahlung in staatlich geförderte Altersvorsorgeverträge: Bei der Basisrente (Rürup) sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge für dieses Jahr 27.566 Euro bei Ledigen und 55.132 Euro bei Verheirateten mit 100 % als Sonderausgaben absetzbar. Bei der Riesterrente gilt es zu überprüfen, ob der Mindestbeitrag für die volle staatliche Zulage eingezahlt wurde. Außerdem können die Beiträge samt Zulagen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Hier macht unter Umständen eine Zuzahlung Sinn.

 

Die wichtigsten Regeln für Direktinvestments im Überblick:

  • Kryptowährungen zählen steuerlich als „sonstiges Wirtschaftsgut“
  • Nach einem Jahr Haltefrist sind die Gewinne steuerfrei
  • Es gibt seit 2024 eine Freigrenze in Höhe von 1.000 Euro (vorher 600 Euro)
  • Bei Verkauf innerhalb eines Jahres wird der normale Einkommensteuersatz herangezogen

Ab 2025 wir mit verschärften Kontrollen durch das Krypto-Werte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) gerechnet. Plattformen müssen dann Transaktionen an das Finanzamt melden. Für Anleger die nicht direkt investiert sind, sondern über so genannte ETPs (exchange traded products) ohne Auslieferungsoption, gelten die gleichen Regeln, wie bei anderen Wertpapieren, also 25% Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag.

Die Börsen dieser Welt, insbesondere die amerikanische Börse hat uns in diesem Jahr besonders beschenkt. Während der S&P 500, der Standard für die Wertentwicklung von US-Großunternehmen, im Laufe der Geschichte immer wieder Schwankungen unterlag, ist sein langfristige Aufwärtstrend eindeutig. Es mag in Krisenphasen, wenn sich die Buchverluste häufen und Ungewissheit besteht, schwer zu fallen investiert zu bleiben. Doch die Fakten sprechen für sich: global angelegte Aktienfonds haben sich in der Vergangenheit für geduldige Anleger in Form von langfristigen Kurssteigerungen ausgezahlt.

In vier Jahrzehnten Kapitalmarkt haben wir schon viele Krisen kommen und gehen sehen. Dabei haben wir eine klare Haltung entwickelt, worauf es bei einer erfolgreichen Vermögensanlage ankommt. Wir sind überzeugt, dass vor allem zwei Dinge maßgeblich für den langfristigen Anlageerfolg sind. Erstens, eine bewährte und konsequent umgesetzte Investmentstrategie und zweitens, die Begleitung durch eine persönliche und individuelle Vermögensplanung.

Das Ziel Vermögen aufzubauen, zu mehren und zu schützen erreicht nur, wer zum einen die Richtung kennt und zum anderen möglichst wenige Fehler entlang des Weges macht. 

Wir bedanken uns für Ihre Treue und Verbundenheit und stehen Ihnen auch im Jahr 2025 gerne für Ihre Fragen und Anlagewünsche zur Verfügung. 

 

Es grüßt Sie freundlich Ihr

Unterschrift Alexander Tutmann von Alexander Tutmann
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